AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fenster Brand GmbH

Allgemeines / Geltungsbereich:

Sämtliche zwischen unseren Geschäftspartner und uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, welcher Art auch immer, erfolgen ausschließlich zu unseren hier gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie diese auch in unseren Geschäftsräumen ausgehängt sind und Grundlage unserer Geschäftsbeziehung mit den Geschäftspartnern bilden. Diese Geschäftsbedingungen können nur durch ausdrückliche schriftliche und eigenhändig unterfertigte Erklärung durch vertretungsbefugte Organe unseres Unternehmen ausgeschlossen werden.

Keinesfalls Geltung und Anwendung finden die Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner, die ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Soweit die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien nicht diese AGBs der Firma Fenster Brand GmbH geregelt werden, gelten die Bestimmungen in der VOB, Teil B in der jeweils gültigen neuesten Fassung.

Wurde nichts Ausdrückliches vereinbart, muß zur Montage der Fenster ein etwaig benötigtes Gerüst bauseits gestellt werden. Auch muß ein ordentlicher Zugang an die zu montierenden Fenster gewährleistet sein.

Angebot, Vertragsabschluß:

Unsere Angebot sind für uns freibleibend. Aufträge mit Bezug auf diese Angebote sowie Bestellungen sind erst verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Mündliche und fernmündliche Bestellungen, sowie Vereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen einer Bestellung bedürfen zu ihrerer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Die Vertragspartner haben im Übrigen sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung oder nach Annahme eines Kauf- bzw. Lieferangebotes die darin angegebenen Mengen- Maß- und Ausführungsangaben sowie die Einzelpreise und Konditionen zu überprüfen und allfällige Divergenezen und Unstimmigkeiten innerhalb einer unerstreckbaren Frist von 5 Tagen an die Firma Fenster Brand GmbH mitzuteilen, widrigenfalls die dort angegebenen Mengen-, Maß- und Ausführungsangaben als wirksam vereinbart gelten.

Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Verkäufers gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

Preise, Zahlungsbedingungen:

Die Preise des Verkäufers gelten inkl. Transportkosten. Die Mehrwertsteuer und Verpackungskosten sind den Prei- sen ebenfalls enthalten.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn es nach Abschluss des Vertrages mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen oder –senkungen der eigenen Einstandspreise, Fracht-, Versand und Versandnebenkosten kommt. Dies wird der Verkäufer auf Verlangen nach- weisen.

Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wurde, bleibt die Ware bis zur Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma Fenster Brand GmbH (siehe hierzu Eigentumsvorbehalt).

Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur be- rechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zu- rückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht. Es wird auf den einzelnen Kauf und nicht auf eine eventuelle Zusammenfassung in einer Rechnung abgestellt.

Die Firma Fenster Brand GmbH ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Allfäl- lige Skonti oder Rabatte werden nur dann gewährt, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Wir sind im Übrigen nicht verpflichtet, Teilzahlungen entgegen zu nehmen oder aber Widmungen auf allfällige Teilzah- lungen zu akzeptieren.

Im Falle des Zahlungsverzuges oder sonstiger Geltendmachung der offenen Rechnungen sowie im Falle der Einlei- tung eines Gerichtsverfahrens bzw. im Falle der Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens über das Ver- mögen unseres Kunden, verlieren vereinbarte Rabatte oder sonstige Nachlässe und Vergütungen ihre Wirksamkeit sodaß wir diesfalls berechtigt sind, den gesamten Betrag geltend zu machen.

Liefer- und Leistungszeit:

Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unver- bindliche Angaben.

Unvorhergesehene Lieferhindernisse (Streik, Ausfall von Materialanlieferungen, Unterbindung der Verkehrswege oder sonstige Fälle höherer Gewalt) berechtigen die Firma Fenster Brand GmbH die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

Der Verkäufer ist zu Teillieferung und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

Reklamationen, Mängelrügen:

Die von uns an unsere Kunden gelieferten und montieren Waren sind unverzüglich bei Übernahme auf eventuelle Schäden oder Mängel zu überprüfen und allfällige Mängelrügen unverzüglich und ohne jedweiigen Aufschub zu erstatten. Allfällige Mängel oder Schäden können dann nicht mehr geltend gemacht werden gelten dann als ausge- schlossen, sofern eine schriftliche Mängelrüge nicht innerhalb einer unverstreckbaren Frist von 8 Tagen ab Liefe- rung bzw. Montage der Ware bei uns eintrifft. Für versteckte Mängel gelten demgegenüber die gesetzlichen Ge- währleistungsbestimmungen.

Gewährleistung, Haftung:

Über die Gewährleistungsbestimmungen hinausgehende Garantien gelten unsererseits nur dann gegenüber unse- ren Kunden als zugesichert, wenn dies ausdrücklich und schriftlich im jeweiligen Vertrag als vereinbart gilt. In die- sem Fall gelten die gesondert festgelegten Garantiebestimmungen. Im Falle einer Mängelbehebung bzw. im Falle von Verbesserungsversuchen tritt keine Verlängerung der vertraglichen Garantiefrist ein. Als ausdrücklich verein- bart gilt, daß die Garantiezusage im Übrigen nur dann gilt, wenn das Fenster im Sinne der von uns an den Kunden weitergegebenen Pflege und Wartungsfibel behandelt wird. Für den Fall des wirksamen Eintritts des Garantiefalles – ohne daß Verfristung eingetreten wäre – steht uns die Möglichkeit frei die Ware an Ort und Stelle auszubes- sern/uns die mangelhafte Ware bzw. Teile davon zur Nachbesserung zusenden zu lassen/die mangelhafte Ware bzw. Teile zu ersetzten oder die gegen Rücksendung des bezahlten Rechnungsbetrages abzüglich einer zwischenzei- tig aufgelaufenen Benutzungsgebühr zurückzunehmen und vom Vertrag zurück zu treten.

Für die Kosten selbst vorgenommener Mängelbehebung oder durch Kosten Dritter leisten wir keinen Ersatz, die Garantiezusage bezieht sich demzufolge ausschließlich auf Verbesserungsarbeiten unsererseits. Altersbedingte Verschleißerscheinung und Abnutzungen sowie Beschädigung, die aufgrund mangelhafter Pflege der Fenster auf- treten, gelten von Garantiezusagen als ausgeschlossen. Im Falle einer Weiterveräußerung des Gegenstandes er- lischt im Übrigen die Garantie bzw. Gewährleistungsverpflichtung. Als ausdrücklich vereinbart gilt, das wir nur für den Ersatz bzw. Instandsetzung der mangelhaften Teile der Ware haften und kein Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung entsteht.

Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfül- lungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt umfasst werden, sowie für alle Schäden die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäu- fers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

Eine Haftung für Beratungsleistungen etc; insbesondere im Hinblick auf die Be-Verarbeitung von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.

Pflege und Wartung:

Der Kunde bestätigt nach Abschluß der Montagearbeiten, unsere Pflege- und Wartungshinweise erhalten zu haben und verpflichtet sich, die von uns gelieferten Waren gemäß diesen Hinweisen zu behandeln. Demzufolge erlö- schen allfällige Gewährleistungsansprüche sowie Garantiezusagen, sofern unser Kunde die von uns gelieferte Ware nicht entsprechend dieser Pflege und Wartungshinweise behandelt.

Ebenso wenig übernehmen wir die Haftung für in Eigenregie oder durch Dritte durchgeführte Montage der von gelieferten Waren.

Eigentumsvorbehalt:

Die Firma Fenster Brand GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

Schlußbestimmungen, Sonstiges:

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

Bloße Schreib- und Rechenfehler in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnung dürfen wir jederzeit berichtigen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist. Sie gelten durch die Auftragserteilung anerkannt. Abänderungen dieser Bedingungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen erhalten erst Rechtsgültigkeit bei Genehmigung und unse- rer schriftlichen Bestätigung.